AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Änderungsbefugnis

(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der emsnet GmbH, im Folgenden Emsnet genannt, gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(2) Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Emsnet nicht an an, es sei denn Emsnet stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

(4) Emsnet ist dazu berechtigt, die Geschäfstbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Ankündigung gesetzten Frist, gelten diese Änderungen als akzeptiert.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote der Emsnet GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sofern die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann Emsnet diese innerhalb von 3 Wochen annehmen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(2) Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Angabe vollständiger und richtiger Daten.

§3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwüfe, selbsterstelle Programme oder Programmanpassungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung.

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nicht explizit angegeben, ist in die Emsnet-Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer einbezogen. Sie wird ggf. jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(5) Der Besteller gerät in Zahlungsverzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung begleicht. Emsnet bleibt vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Im Rahmen von Netzwerkinstallationsarbeiten über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen behält sich Emsnet vor, Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen zu stellen.

§5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von Emsnet angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Emsnet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von Emsnet eintreten -, hat Emsnet nicht zu vertreten. Sie berechtigen Emsnet die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nicht.

(3) Für den Fall, dass der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist Emsnet berechtigt, für den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§6 Versand und Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch des Bestellers kann auf dessen Rechnung von Emsnet eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

§7 Mängelgewährleistung / Schadensersatz

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein von Emsnet zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Emsnet berechtigt, nach Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Die bemängelte Kaufsache ist zur Nachbesserung oder Reparatur an Emsnet zurückzusenden bzw. der Kunde hat die bemängelte Ware zur Nachbesserung durch den Emsnet-Kundendienst bereitzuhalten. Mehrere Nachbesserungsversuche sind möglich. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl einen Preisnachlass oder Wandelung des Vertrages verlangen.

(3) Hier gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, gerechnet ab Gefahrenübergang. Eine evtl. verlängerte Gewährleistungsfrist des Herstellers bleibt von dieser Regelung unberührt. Bei Nichtverbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(4) Für normale Abnutzung und Verschleiß der Kaufsache besteht kein Gewährleistungsanspruch. Gleiches gilt für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder übermäßige Beanspruchung wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Emsnet nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen werden oder Teile ausgewechselt werden, die nicht den Originalen entsprechen.

(5) Schadensersatz

Eine weitergehende Haftung von Emsnet, insbesondere für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden oder Dritter, sowie sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sein denn, Emsnet ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt. In diesem Falle wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Emsnet behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Emsnet ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

(2) Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Emsnet unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Emsnet die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Emsnet entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, sofern nicht Lizenzen oder Urheberrechte eine solche Veräußerung ausschließen. Dies gilt insbesondere für Softwarelieferungen. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an Emsnet in Höhe des mit Emsnet vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung von Emsnet selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Emsnet wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für Emsnet vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Emsnet nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Emsnet das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von Emsnet erworbenen Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, das die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, das der Besteller Emsnet anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Emsnet verwahrt.

§9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Emsnet-Geschäftssitz Gerichtsstand. Emsnet ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Der Emsnet-Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden. Für diese Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen unberührt und ist so auszulegen, dass die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen in rechtlich zulässiger Weise möglichst erreicht werden. Gleiches gilt bei ergänzungsbedürftigen Lücken des Vertrages.

§11 Bedingungen Internet Service Produkte

(1) Leistungsumfang/Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages sind Domaindienstleistungen, Hosting von Webseiten oder Groupware-Dienstleistungen, virtuelle Server oder die Unterbringung von Serverhardware ("Housing"). Der Leistungsumfang des jeweiligen Dienstes ergibt sich aus der zugehörigen Beschreibung des Angebotes zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

  2. Emsnet-Dienste haben im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von mindestens 97%. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen aufgrund von sich nicht im Einflussbereich von Emsnet befindlichen Gründen die Server nicht erreichbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel höhere Gewalt, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Emsnet, Handlungen dritter Personen, welche nicht von Emsnet beauftragt sind etc.

  3. Der Kunde hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen Anspruch darauf, dass ihm für die gesamte Vertragslaufzeit dieselbe IP-Adresse zugewiesen wird. Soweit technisch möglich und gesetzlich erlaubt, wird Emsnet IP-Adressen statisch dem Kunden zuweisen. Emsnet behält sich eine technisch oder rechtlich bedingte Änderung vor.

  4. Durch die technische Struktur der Internetanbindung der Server in den Emsnet-Rechenzentren kann es ans bestimmten Punkten im Netzwerk bei einem erhöhten Datenaufkommen dazu kommen, dass nicht für alle angeschlossenen Server die maximal technisch mögliche Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung steht. In einem solchen Fall kommt es zu einer technischen Verteilung der zur Verfügung stehenden Bandbreite auf die angeschlossenen Server.

  5. Durch Optimierungs- und Wartungsarbeiten bei Emsnet kann es kurzzeitig zu einer Beschränkung oder Einstellung der zur Verfügung gestellten Leistung kommen. Solche Arbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt sowie im Vorfeld in angemessener Weise angekündigt.

  6. Eine Änderung der Leistung durch Emsnet ist möglich, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. In jedem Falle ist dies möglich, wenn Emsnet dies unter Berücksichtigung einer angemessenen Ankündigungsfrist meldet und den Kunden darauf hinweist, dass diese Änderung wirksam wird, sofern nicht innerhalb der gesetzten Frist widersprochen wird.

  7. Emsnet bietet seine Dienstleistungen zum Eigengebrauch des Kunden an. Es ist dem Kunden untersagt, die Dienstleistungen an Dritte weiter- oder unterzuvermieten oder in anderer Weise zum Gebrauch zu überlassen.

(2) Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde versichert mit Vertragsabschluss, dass die von Ihm übermittelten Daten, insbesondere der Adressdaten sowie der Bankverbindung, vollständig und richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen dieser Daten unverzüglich an Emsnet zu melden.

  2. Mit Vertragsabschluss erteilt der Kunde Emsnet die Berechtigung, alle für das Vertragsverhältnis relevanten Informationen zu jedem Zeitpunkt - auch unverschlüsselt - an die angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Der Kunde ist verpflichtet, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu prüfen.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, für alle Schäden, die durch Missbrauch oder Nutzung seiner Zugangskennungen und Passwörter entstehen, zu haften, sofern er dies zu vertreten hat. Daher ist er verpflichtet, seine Zugangskennungen und Passwörter gewissenhaft zu verwalten und geheim zu halten. Passwörter sollten nach Erhalt und danach in regelmäßigen Abständen geändert werden.

  4. Der Kunde ist verpflichtet für eine zusätzliche Sicherung seiner Daten außerhalb der Einflussgewalt von Emsnet Sorge zu tragen, auch dann, wenn Emsnet laut der Leistungsbeschreibung ein Backup durchführt.

  5. Die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen ist von Kunden so zu gestalten, dass die Verfügbarkeit und/oder die Sicherheit der Systeme von Emsnet nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird.

  6. Bei bestimmten Servern hat der Kunde die alleinigen Administrationsrechte. Emsnet kann diese Server nicht verwalten. Daher trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Sicherheit des Servers. Er ist verpflichtet, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und diese zu schließen.

  7. Der Kunde verpflichtet sich auf den ihm zur Verfügung stehenden Systemen keine rechtsverletzenden Inhalte bereitzustellen oder vorzuhalten.

(3) Rechte von Emsnet bei Gefährdungen

  1. Im Falle von Zuwiderhandlungen der vorig genannten Pflichten des Kunden ist Emsnet berechtigt, Systeme und/oder Zugänge vorübergehend zu sperren.

  2. Wird durch einen Server eines Kunden die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern oder Daten gefährdet, kann Emsnet - auch wenn der Kunde diese Gefährdung nicht direkt zu vertreten hat - diesen Server vorübergehend sperren. Dies beinhaltet auch ausdrücklich so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend als DoS-Attacken bezeichnet), die über den Server des Kunden ausgeführt werden, auch wenn dies durch Dritte geschieht. Dies gilt ebenfalls, wenn der Server des Kunden wiederholt Ziel von DoS-Attacken wird.

  3. Vorgehende Regelung gilt ebenfalls, wenn der Server des Kunden zum Versand von sog. Spam-Mails verwendet wird.

  4. Emsnet behält sich vor auf Aufforderung staatlicher Behören oder zur Abwehr von Gefahren für das eigene Netzwerk einen Kundenserver vom Internet und/oder internen Netzwerk zu trennen. Über eine solche Maßnahme wird Emsnet den Kunden informieren, soweit dies gesetzlich gestattet ist.

  5. Die durch die Verletzung des Pflichten des Kunden entstehenden Schäden sind vom Kunden zu tragen. Entsprechend notwendige Rechtsverteidigung ist in diesen Schadenersatz mit einzubeziehen.

(4) Datenschutz

  1. Emsnet erhebt und verarbeitet Daten. Es wird versichert, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen (Datenschutzgesetz) geschieht.

  2. Emsnet weist darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet, nicht zwingend gewährleistet werden kann

(5) Zahlungsbedingungen

  1. Emsnet erhält mit Vertragsabschluss die Ermächtigung des Kunden, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte per Lastschrift von dem mitgeteilten Konto einzuziehen. Diese Einwilligung bleibt auch im Falle einer mitgeteilten, geänderten Bankverbindung bestehen.

  2. Emsnet ist berechtigt, die Kosten, die durch die Rückbuchung einer berechtigt eingezogenen Lastschrift entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

  3. Emsnet ist im Verzugsfall berechtigt, Leistungen einzuschränken oder zu sperren.

  4. Rechnungen werden per E-Mail als Anhang kostenfrei zugestellt. Wünscht der Kunde über dies hinaus eine Zustellung per Post, ist Emsnet berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Sollte Emsnet Rechnungen kostenfrei postalisch versenden, so begründet dies keinen Anspruch auf einen kostenfreien Versand zukünftiger Rechnungen.

  5. Zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit ist Emsnet berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat die Preise zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf dies wird Emsnet in der Ankündigung hinweisen.

  6. Die Rechnungsbeträge werden zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes für den jeweiligen Abrechnungszeitrum in Gänze fällig.

(6) Domains

  1. Emsnet übernimmt die Verwaltung der vertragsgegenständlichen Domains im Auftrag des Kunden. Die Änderung von DNS-Einstellungen für die Domain kann der Kunde jederzeit bei Emsnet beantragen. Emsnet wird die entsprechenden Änderungen zu seinen Geschäftszeiten schnellstmöglich ausführen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich Emsnet spätestens auf Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die die für die jeweilige Domain zuständige Registrierungsstelle für die Registrierung der Domain verlangt.

  3. Emsnet wird die Domains vor Ablauf der Laufzeit bei der zuständigen Registrierungsstelle verlängern sofern weiterhin ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden besteht, dass die Verwaltung der jeweiligen Domain beinhaltet.

  4. Der Umzug einer Domain ist über die von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle vorgeschriebenen Mechanismen auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Entsprechende Anträge wird Emsnet in angemessener Zeit bearbeiten. Die Entgelte für die restliche Vertragslaufzeit bleiben von dem Umzug unberührt.

  5. Gerät der Kunde gegenüber Emsnet in vollstreckbaren Zahlungsrückstand, so ist Emsnet berechtigt, die Domains des Kunden an die jeweilige Registrierungsstelle zurückzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

(7) Webspace

  1. Emsnet übernimmt die Bereitstellung von Daten des Kunden im Internet im Rahmen einer oder mehrerer Webseiten ("Hosting").

  2. Aufgrund technischer Gegebenheiten kann Emsnet einzelne Parameter der Hosting-Umgebung so einschränken, dass andere Kunden oder die Systeme von Emsnet nicht gefährdet oder überlastet werden (zum Beispiel maximale Skriptlaufzeit oder SSH-Zugriff).

(8) Groupware

  1. Das Backup der Daten durch Emsnet ersetzt keine rechtssichere Archivierung der E-Mail-Inhalte.

  2. Backups können zu den Geschäftszeiten von Emsnet auf Anforderung zurückgespielt werden. Sie werden im Abstand weniger Tage erzeugt und für maximal eine Woche vorgehalten.

(9) Managed vServer

  1. Emsnet betreibt für den Kunden einen virtualisierten Server mit garantierten Ressourcen.

  2. Emsnet stellt die Verfügbarkeit der üblichen Serverdienste (Apache, MySQL, PHP) sicher und erstellt regelmäßige Voll-Backups der virtuellen Server in Form von Snapshot-Sicherung. Individuelle Konfigurationsanforderungen sind gegen Aufpreis umsetzbar und werden gesondert abgerechnet.

(10) Housing

  1. Emsnet übernimmt die Aufstellung von Hardware des Kunden im Rechenzentrum und deren Anbindung an das Internet ("Housing"). Die Systeme stehen dabei im Rechenzentrum von Emsnet.

  2. Der Kunde ist für sein System vollständig selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt ein etwaiger Tausch von Hardwarekomponenten dem Kunden selbst. Nach Vereinbarung eines Termins gewährt Emsnet dem Kunden zu diesen Zweck Zugang zu seiner Hardware im Rechenzentrum.

§12 Internetdienstleistungen "Internetzugang" und "Interneteinwahl"

Für Verträge über die Internetdienstleistungen "Internetzugang" und "Interneteinwahl" gelten die nachfolgenden "Zusatzbedingungen Internetdienstleistungen: Internetzugang und Interneteinwahl". Daneben gelten die AGB der Emsnet GmbH, sofern die Zusatzbedingungen keine Sonderregelung enthalten.

(1) Zusatzbedingungen Internetdienstleistungen: Internetzugang und Interneteinwahl

1. Gegenstand des Vertrages

Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln den Zugang des Kunden zum globalen Netzverbund Internet über Emsnet, ggf. die notwendige Unterbringung von Kundengeräten bei Emsnet sowie die Erbringung von Serviceleistungen durch Emsnet gegen Entgelt.

2. Bestandteile der Bedingungen, Leistungsumfang und Ausstattung

a) Der Kunde erhält einen Zugang zum Internet.

b) Der Weiterverkauf oder die Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Emsnet nicht gestattet.

c) Emsnet übernimmt über Abschnitt 12.1.5 (Haftungsbeschränkung) hinaus keinerlei Haftung oder Garantie für irgendeine Mindestverfügbarkeit bzw. verfügbare Kapazität (weder in qualitativer noch in zeitlicher Hinsicht) bezüglich der Mitbenutzung bzw. Mitnutzbarkeit der Leitungen. Im übrigen haftet Emsnet nicht für den etwaigen Verlust und/oder die Verstümmelung von Daten im Zusammenhang mit deren Übertragung.

d) Voraussehbare und/oder notwendige Betriebsunterbrechungen werden rechtzeitig dem anderen Vertragspartner bekanntgegeben und - sofern möglich - im voraus abgesprochen. Zur Wartung von Geräten und Leitungen sind notwendige Betriebsunterbrechungen zu dulden.

e) Der Kunde verpflichtet sich, öffentlich-rechtliche und andere zwingende Vorschriften (z.B. nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetzen) einzuhalten.

3. Kundengeräte

Emsnet stellt dem Kunden den notwendigen Raumbedarf bei Emsnet für die Aufstellung der erforderlichen kundenseitigen (kundeneigenen bzw. vom Kunden bei Dritten gemieteten oder geleasten) Anschlußgeräte i. S. v. Abschnitt 12.1.1 zur Verfügung. Emsnet übernimmt, insoweit nicht in Abschnitt 12.1.5 abweichend geregelt, keine Haftung für Verschlechterung und Untergang kundeneigener Geräte, Soft- und Firmware, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Alle Kundengeräte müssen den Vorschriften des Bundesamtes für Post und Telekommunikation entsprechen und zum Anschluß zugelassen sein.

4. Entgelt

a) Die Kosten der Leitungsanbindung vom Kunden zu Emsnet trägt der Kunde.

b) Die Kosten der Geräteinstallation, der Anbindung an Emsnet-Geräte sowie der Wartung und Reparatur der Geräte trägt der Kunde.

c) Das Entgelt für die von Emsnet im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Emsnet-Preisliste. Preisänderungen treten jeweils nach Ablauf von drei Monaten ab Ausgabe einer neuen Preisliste in Kraft.

d) Das Entgelt ist ab Inkrafttreten des Vertrages fällig.

e) Das Entgelt für individuelle Dienstleistungen, die der Kunde in Anspruch nimmt, bemißt sich nach dem Angebot oder den in der jeweilig gültigen Preisliste genannten Sätzen.

5. Haftungsbeschränkung

a) Emsnet haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere haftet Emsnet nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von Emsnet Diensten und -Anlagen entstehen. Begründet ein vertragswidriges Verhalten des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand Ansprüche Dritter gegen Emsnet, so stellt der Kunde Emsnet hiervon auch bei Verstoß gegen Abschnitt 12.1.2e) unverzüglich frei.

b) Emsnet übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen zum Server, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

c) Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung beschränkt sich die Emsnet-Ersatzpflicht auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden. Vorhersehbar ist derjenige Schaden, den Emsnet oder seine Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die Emsnet bzw. seine Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatten voraussehen müssen. Die Haftung ist der Höhe nach auf 3/4 der jeweilig vom Kunden jährlich zu bezahlenden Nettovergütung begrenzt.

d) Begründet ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, inbesondere ein Verstoß gegen (2.5), Ansprüche Dritter gegen Emsnet, so stellt der Kunde Emsnet hiervon frei. Er ist außerdem verpflichtet, Emsnet sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Verstöße des Kunden gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze entstehen.

6. Datenschutzbestimmungen

a) Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen Zuständigkeitsbereich.

b) Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach Beendigung der Partnerschaft geheimzuhalten.

c) Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Teledienstunternehmen-Datenschutz-Verordnung (UDSW).

d) Emsnet ist berechtigt, das Volumen des Datenverkehrs zu protokollieren.

e) Emsnet ist berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden an staatliche Behörden mitzuteilen, wenn der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz für die Speicherung von rechtswidrigen Inhalten nutzt. In diesem Falle ist Emsnet auch berechtigt, Inhalte des Kunden zu sperren.

7. Vertragsdauer, Kündigung

a) Dieser Vertrag tritt zu dem vertraglich bestimmten Zeitpunkt, spätestens aber mit Inanspruchnahme bzw. Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

b) Unberührt hiervon bleibt das beiderseitige Recht zur außerordentlichen, ggf. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde. Emsnet kann den Vertrag insbesondere, z.B. auch außerordentlich und fristlos kündigen, wenn aus nicht von Emsnet zu vertretenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen überhaupt nicht mehr oder nur noch zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sein sollten.

c) Emsnet kann ferner (u. zw. auch außerordentlich und fristlos) kündigen, falls trotz Abmahnung eine Nutzung der Internet-Leitungen durch den Kunden unter Verletzung öffentlich-rechtlicher und anderer zwingender Vorschriften (z.B. nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetzen) erfolgen.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedinungen: 18.03.2013, Revision 1